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Österreichischer Einforstungsverband

Vertretung und Rechtsbeistand

Der Einforstungsverband unterstützt seine Mitglieder in einforstungsrechtlichen Verfahren vor den Verwaltungsbehörden- und Verwaltungsgerichten in Form der Vertretung sowie des Rechtsbeistandes.  


Sollten Sie Vertretung oder Rechtsbeistand durch den Einforstungsverband wünschen, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

  • Der Einforstungsverband hat in einforstungsrechtlichen Verfahren grundsätzlich keine Parteistellung und wird folglich von den Behörden über Verfahren, anberaumte Verhandlungen udgl. üblicherweise nicht verständigt! Wir ersuchen Sie daher, im Falle, dass Sie eine Vertretung oder einen Rechtsbeistand wünschen, sich rechtzeitig an den Einforstungsverband zu wenden.
  • Um Sie in Verhandlungen vor den Verwaltungsbehörden- und Verwaltungsgerichten vertreten zu dürfen, ist die Einräumung einer Vertretungsvollmacht nötig. Zu diesem Zweck muss ein Vollmachtformular unterzeichnet werden. Erst nach Bevollmächtigung und Übermittlung aller sachdienlichen Unterlagen (z.B.: Regulierungsurkunde, Nachtragsbescheide, Verhandlungsschriften) können wir Sie rechtswirksam vertreten.

Gerne erbringen wir für Sie im Zuge der Vertretung weitere Leistungen wie bspw.:

  • Erstellung von Anträgen
  • Begutachtung von und Stellungnahmen zu agrartechnischen oder anderweitigen Gutachten
  • Erstellung von Berufungen, Bescheid-Beschwerden oder Gegenäußerungen (Achtung: Fristen beachten!)

Achtung! Sollten Sie ein Rechtsmittel bspw. gegen einen behördlichen Bescheid oder ein Gerichtsurteil ergreifen wollen, achten Sie bitte unbedingt auf den Fristenlauf (meist 4 Wochen)!


Bezüglich näherer Auskünfte betreffend Vertretung und Rechtsbeistand kontaktieren Sie uns am besten direkt (Kontakt).

Sie sind Eigentümer einer einforstungsberechtigten Liegenschaft und an einer Mitgliedschaft bei einer unserer 27 Einforstungskörperschaften interessiert? Nähere Informationen finden Sie hier!


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