Bericht zur 79. Generalversammlung in Salzburg am Heffterhof

Eingeforstete tagen in Salzburg am Heffterhof
Am Sonntag, den 6.4.2025 hielt der Einforstungsverband seine 79. Generalversammlung am Heffterhof in Salzburg ab. Über 200 Personen folgten der Einladung, darunter auch zahlreiche Ehrengäste. Der Einforstungsverband vertritt die Interessen von 27 Mitgliedskörperschaften sowie 11.000 eingeforsteter Mitglieder. Mit einer Gesamtberechtigung von 160.000 Raummeter Brenn- sowie 64.000 Festmeter Nutzholz sowie einer Weideberechtigung von in Summe 65.000 Großvieheinheiten ist Salzburg jenes Bundesland mit den meisten Einforstungsrechten. Für viele bergbäuerliche Liegenschaften stellen diese nicht verjährbaren öffentlich-rechtlichen Nutzungsrechte einen unverzichtbaren Ersatz für eigentümlichen Grund und Boden dar.
Der Bürgermeister der Stadt Salzburg Bernhard Auinger und Landwirtschaftskammerpräsident ÖR Rupert Quehenberger richteten ihre Grußworte an die Versammlung und betonten die Wichtigkeit der Einforstungsrechte für den ländlichen Raum.
Verbandsobmann Friedrich Spitzer und Geschäftsführer Mag. Florian Past berichteten über das Geschäftsjahr 2024. So konnten 221 Beratungsleistungen erbracht werden, wobei mit 101 Beratungen der Schwerpunkt erneut im Bundesland Salzburg lag. Die Mitglieder wurden weiters in zahlreichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren vertreten. Abseits des Tagesgeschäftes wurde mit der Österreichischen Bundesforste AG im Beisein der Agrarbehörde Salzburg eine Leitlinie zur Verabfolgung von Bedarfsholz für Uferverwerkungen erarbeitet. Zudem nahm der Einforstungsverband zur geplanten Novellierung des Salzburger Einforstungsrechtegesetzes Stellung, mit welcher Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachungen geplant sind. Da die EU-Verordnungen rund um den Green Deal auch Auswirkungen auf die Einforstungsrechte haben werden, hat der Einforstungsverband die Salzburger Petition für eine selbstbestimmte Waldwirtschaft unterzeichnet.
Neben den einzelnen Einforstungs-Landesgesetzen spielt auch das Forstgesetz (Bundesgesetz) für die Einforstungsrechte eine entscheidende Rolle. Als Beispiel sei dessen § 32 angeführt, der die Verpflichteten dazu anhält, ihre Wälder so zu bewirtschaften, dass die Ausübung der Einforstungsrechte gewährleistet ist. Es freut den Einforstungsverband daher besonders, dass Herr FM DI Gregor Grill von der Landwirtschaftskammer Salzburg für den Fachvortrag „Die Forstgesetzgebung im Wandel der Zeit“ gewonnen werden konnte. Seine Ausführungen erstreckten sich von den ersten Waldordnungen bis hin zur heutigen Forstgesetzgebung. Aktuelle EU-Verordnungen rund um den Green Deal wie bspw. die Entwaldungsverordnung fanden ebenfalls Berücksichtigung.
Den Abschluss der Veranstaltung bildeten die Ansprachen der Ehrengäste. ÖBf-Vorstand DI Andreas Gruber betonte die Wichtigkeit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eingeforsteten, wobei das Einforstungshandbuch zur Streitprävention einen wichtigen Beitrag einnehme. Waldverbandobmann ÖR Rudolf Rosenstatter, der gemeinsam mit Waldverbandgeschäftsführer DI Martin Höbarth anwesend war, hebt die seit dem Jahr 2017 bestehende strategische Partnerschaft zwischen dem Wald- und Einforstungsverband sowie die Wichtigkeit einer selbstbestimmten Waldwirtschaft hervor. Der Leiter der Abteilung 4 des Landes Salzburg HR Ing. Mag. Dr. Franz Moser MBA berichtete von der geplanten Novellierung des Salzburger Einforstungsrechtegesetzes die darauf abziele, den Vollzug des Einforstungsrechtes in der Praxis einfacher zu machen und damit in letzter Konsequenz Einforstungsverfahren zu beschleunigen.
Musikalisch untermalt wurde die Veranstaltung durch eine Abordnung der Bergknappenmusikkapelle Bad Dürrnberg.
Mag. Florian Past
Geschäftsführer des Österreichischen Einforstungsverbandes